Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage – 9 % auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

Eckdaten Überblick:

  • Staatliche Zulage von jährlich 9 % auf
  • Maximale Förderung pro Jahr 470 Euro für Ledige bzw. 940 Euro, wenn Ehepartner gemeinsam Bausparen
  • Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung
  • Prämiengutschrift nach 7 Jahren auf das Bausparkonto
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist an Einkommensgrenzen gebunden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das tatsächliche Bruttoeinkommen ist immer höher.
  • Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen): 40.000 Euro für Ledige, 80.000 Euro für Verheiratete

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