Wohnungsbauprämie ab 2021

Wohnungsbauprämie – 10 % Zuschuss für die eigenen Sparbeiträge

Eckdaten Überblick:

  • Staatliche Zulage von jährlich 10 % auf
  • Förderhöchstbetrag pro Jahr: 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro bei Verheirateten
  • Wohnungsbauprämien - berechtigt ist jeder ab dem 16. Lebensjahr, unabhängig davon ob noch Schüler, Student oder schon berufstätig
  • Bei Abschluss eines Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann über das Bausparguthaben frei verfügt werden, es besteht kein Pflicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung
  • Die Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das tatsächliche Bruttoeinkommen ist immer höher.
  • Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen): 35.000 Euro für Ledige, 70.000 Euro für Verheiratete

Hinweis:
Bis einschließlich 2020 galten 8,8 % auf bis zu 512 Euro bzw. 1.024 Euro, also jährlich rund 45 Euro bzw. 90 Euro; Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro.

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