Beihilfeschutz für Beamte und Anwärter

Highlights:

100% Ergänzung der Beihilfevorsorge im Tarif BeamteKompakt

Individuelle Ergänzungsleistungen auf Wunsch: 

  • für Sonderstatus im Krankenhaus (BeamteStationär)
  • für Spitzenversorgung in allen Bereichen (Beamte Ergänzung)
  • für Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt (BeamteKompakt Ergänzung)
  • für Übernahme von Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen (Beamte Ergänzung Plus)

Der Tarif für:

Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit

Außerdem berücksichtigungsfähige Familienangehörige, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, sowie deren Witwen, Witwer und Waisen.

Sonderkonditionen für Beamtenanwärter

Speziell für Beamtenanwärter bietet der Deutscher Ring Kranken a.G. einen privaten Basis-Gesundheitsschutz zum besonders günstigen Einsteigerpreis: BeamteKompakt. 

Details:

Individuell wählbare Leistungen

Im Rahmen der Beihilfe kann der Gesundheitsschutz individuell nach persönlichen Bedürfnissen ausgewählt und kombiniert werden. Dabei bildet der Tarif BK die grundlegende Basisversorgung. Dieser Grundschutz kann dann weiter ergänzt werden.

  • Mit Hinzunahme des Tarifs BS ist im Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung abgesichert.
  • Wer eine Spitzenversorgung in allen Bereichen möchte, der entscheidet sich für die Kombination BK, BS, BE.
  • Steht die verbesserte stationäre Versorgung nicht unbedingt im Vordergrund, wird aber Wert auf Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt gelegt, dann ist die Kombination BK, BKE richtig.
  • Die jeweilige Kombination mit BE oder BKE kann noch mit BE+ vervollständigt werden. Damit besteht auch Schutz vor vielen Zuzahlungen.


Die grundlegende Basisversorgung:

BeamteKompakt (BK)

Prozentualer Ersatzerstattungs- und beihilfefähiger Kosten für:

 

Ambulante ärztliche Versorgung

  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Heilmittel (im Rahmen der Höchstsätze)
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • ambulante Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • Psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen
  • Heilpraktiker
  • gezielte Vorsorge
  • Schutzimpfungen

Im Krankenhaus

  • Behandlung durch den Belegarzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer

Beim Zahnarzt

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz (inkl. Reparatur von Zahnersatz)
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaktische Maßnahmen, einschl. professioneller Zahnreinigung (PZR)

Für Sonderstatus im Krankenhaus

BeamteStationär (BS)

Zusätzliche Kostenübernahme für:

Wahlleistungen

Zuschlag für Unterkunft im Zweibettzimmer inkl. Sonderverpflegung und Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss.


Erstattungs- und beihilfefähige Aufwendungen

  • Privatärztliche Behandlung
  • Vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung
  • Bei Nichtberechnung o. g. Leistungen ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus) – unter bestimmten Voraussetzungen

 

Spitzenversorgung in allen Bereichen

Beamte Ergänzung (BE)

Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für erstattungsfähige Leistungen:

Ambulante Versorgung

  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren

Im Krankenhaus

  • Einbettzimmer
  • Ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in

Beim Zahnarzt

  • Zahnbehandlung 100 %*
  • Zahnersatz 60 %*
  • Kieferorthopädie 60 %*
  • Prophylaktische Leistungen*

Spitzenversorgung beim Arzt und Zahnarzt

BeamteKompakt Ergänzung (BKE)

Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK. Kostenübernahme für erstattungsfähige Leistungen:

 

Ambulante Versorgung

  • Hilfsmittel, wie Brillen u. Kontaktlinsen, orthopädische Schuhe etc.
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren

Beim Zahnarzt

  • Zahnbehandlung 100 %*
  • Zahnersatz 60 %*
  • Kieferorthopädie 60 %*
  • Prophylaktische Leistungen*

Entlastung von Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen

Beamte Ergänzung Plus (BE+)

Übernahme von Selbstbeteiligungen

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Fahrtkosten
  • Hilfsmittel
  • Krankenhaus

 

Außerdem

Übernahme der Kosten für verordnete, erstattungsfähige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die aufgeführten Leistungsmerkmale beziehen sich ausschließlich auf die Tarife der Unisex-Welt, die seit 01.01.2013 gelten.

 

* mit bestimmten Höchstgrenzen

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