Private Beitragsentlastung

Beitragsentlastung im Alter mit den Sonderbedingungen BSA 65:


Unsere Versicherten können zusätzlich zu ihrer privaten Krankenversicherung beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. die Sonderbedingungen BSA 65 abschließen. Hiermit wird eine feste Summe vereinbart, um die der Krankenversicherungsbeitrag ab dem 65. Lebensjahr individuell gesenkt wird. Der geringe Mehraufwand wird dem monatlichen Beitrag einfach hinzugerechnet. Dieser wird auch von einem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

 

Die Vorteile mit den Sonderbedingungen BSA 65:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Eine weitere Möglichkeit zur Beitragssenkung im Alter
  • Zuschuss des Arbeitgebers im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen bis zu 50%
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes als Vorsorgeaufwendungen

 

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