Krankentagegeld - finanziell unabhängig trotz Verdienstausfall
Highlights:
Sie erhalten Krankentagegeld
- Für jeden Tag der 100 %igen Arbeitsunfähigkeit
- Auch an Sonn- und Feiertagen
- Steuerfrei
Krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit nur für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Danach können mit dem Krankentagegeld entstehende Einkommenseinbußen wirksam aufgefangen werden. Auch für Selbständige gibt es Absicherungsmöglichkeiten.
Details:
Leistungen im Krankentagegeld
Der Lebensstandard Ihrer Kunden wird vor allem durch das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit gesichert. Doch was passiert, wenn diese über einen längeren Zeitraum ihre Arbeitskraft verlieren? Das Krankentagegeld vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. sorgt dafür, dass Ihre Kunden sich während des Heilungsprozesses keine Gedanken um die finanzielle Situation machen müssen.
Hier finden Sie ein Beispiel und ein Rechnungsschema, dass Sie mit Ihren Kunden als Angestellte durchgehen können:
Anpassungsmöglichkeiten für mehr Flexibilität
Individuelle Anpassung
Mit der „Karriereoption“ kann das Krankentagegeld bei Verbesserung des Einkommens angepasst werden. Dies gilt in gleichem Maße für eine beruflich bedingte Verkürzung der Karenzzeit.
Allgemeine Anpassung (Dynamik)
Darüber hinaus profitieren die Versicherten auf jeden Fall von der allgemeinen Anpassung, die der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. durchführt und anbietet, wenn sich die allgemeine Einkommensentwicklung verändert.
Extra-Leistungen für Mütter und Schwangere
Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit auch dann gezahlt, wenn diese auf einer Schwangerschaft beruht. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt. Bei jeder Entbindung zahlt der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. unabhängig von der tariflichen Karenzzeit nach Vorlage der amtlichen Geburtsurkunde eine einmalige Entbindungspauschale in Höhe des zehnfachen Krankentagegeldes.
Weitere Vorteile
Bei einer Teilarbeitsunfähigkeit (mind. 50%) im Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen zahlen wir die Hälfte des Krankentagegeldes. Unter bestimmten Voraussetzungen leisten wir auch während einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie während Rehabilitationsmaßnahmen.